Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Planung empfiehlt dem Samtgemeindeausschuss, dem Samtgemeinderat folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

a) Die von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen werden entsprechend der beiliegenden Abwägung behandelt.

 

b) Die Feststellung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 57 mit Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird beschlossen.