Beschluss: Es wird einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen und ohne Anerkennung einer Rechtpflicht nachgewiesene Schäden, die durch den Austritt von Schmutzwasser aus dem Kanalsystem der Samtgemeinde entstanden sind, mit einem Betrag von maximal 1000,00 Euro auszugleichen.