Beschluss: Es wird einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a)      Unter dem Vorbehalt der Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses durch die Samtgemeinde Bothel und die damit verbundene Veräußerung des derzeitigen Feuerwehrgebäudes in Brockel (Flur 3, Flurstück 55/5) beschließt der Rat den Ankauf der Immobilie. Der vom Gutachterausschuss ermittelte Verkehrswert beträgt 159.000,00 Euro.

b)      Sofern der Samtgemeinderat dem Neubau eines Feuerwehrgebäudes zustimmt stellt die Gemeinde Brockel die Flurstücke 53/34 und 53/37 der Flur 3 von Brockel hierfür zur Verfügung.