Beschluss: Es wird mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

a)      Die Neufassung des vom Rat am 30.11.2023 beschlossenen Entwurfs des städtebaulichen Vertrages Brockel-Bahnhof wird nach Änderung der §§ 5 Abs. 3 und 8 Abs. 1 wird wie vorgelegt beschlossen.

b)      Es wird beschlossen, mit den jeweiligen Eigentümern der bevorteilten Grundstücke im Gebiet des B-Planverfahrens Nr. 17 „Brockel-Bahnhof“ - basierend auf der unter

a) beschlossenen Neufassung des städtebaulichen Vertrages sowie der jeweiligen bevorteilten Grundstücke - Einzelverträge abzuschließen.

c)      Es wird beschlossen, das Plangebiet anzupassen, sofern sich einzelne betroffene Grundstückseigentümer gegen eine Beteiligung an der Planung entscheiden. In diesem Fall werden die in §2 Abs. 1 a des Vertragsentwurfes dargestellte Planübersicht und Größenangabe sowie die § 3 Abs. 2 angegebene Gesamtfläche ohne weitere Beschlussfassung ebenfalls angepasst. Die Grundstücke der Eigentümer, die sich an der Planung nicht beteiligen, bleiben von der Überplanung ausgenommen.

d)      Hinsichtlich weiterer erforderlicher Entscheidungen bezüglich des städtebaulichen Vertrages im Gebiet des B-Planverfahrens Nr. 17 „Brockel-Bahnhof“ wird beschlossen, diese durch den Verwaltungsausschuss beraten und beschließen zu lassen.