Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Planung empfiehlt dem Samtgemeindeausschuss, dem Samtgemeinderat folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

a) Die Samtgemeinde Bothel führt ein Verfahren zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes. Betroffen von diesem Verfahren ist in der Mitgliedsgemeinde Kirchwalsede eine Fläche, die an der östlichen Seite des Sehlinger Weges an die vorhandene Bebauung der Straße „Zum Hampberg“ angrenzt und ca. 1,0 ha groß ist.  Die beschriebene Fläche ist in dem anliegenden Lageplan gekennzeichnet, die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Mit der Flächennutzungsplanänderung soll der betroffene Bereich für eine wohnbauliche Entwicklung vorbereitet werden.

 

b) Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet, ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Gleichzeitig werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt.