Sitzung: 27.02.2024 01-Samtgemeinderat
Beschluss: Es wird mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 01-15/2024
a) Die Samtgemeinde Bothel führt ein Verfahren zur
62. Änderung des Flächennutzungsplanes. Betroffen von diesem Verfahren ist in
der Mitgliedsgemeinde Kirchwalsede eine Fläche, die an der östlichen Seite des
Sehlinger Weges an die vorhandene Bebauung der Straße „Zum Hampberg“ angrenzt
und ca. 1,0 ha groß ist. Die
beschriebene Fläche ist in dem anliegenden Lageplan gekennzeichnet, die Anlage
ist Bestandteil dieses Beschlusses. Mit der Flächennutzungsplanänderung soll
der betroffene Bereich für eine wohnbauliche Entwicklung vorbereitet werden.
Es wird mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17 Nein: 2 Enthaltungen: 1 Befangen: 0
b) Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
frühzeitig über die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet, ihr
wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Gleichzeitig werden die
betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig
beteiligt.
Es wird mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17 Nein: 2 Enthaltungen: 1 Befangen: 0